Möglichkeiten zur Förderung von erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und energetischen Sanierungsmaßnahmen
Der Energiesektor ist laut Umweltbundesamt die größte Quelle anthropogener Treibhausgasemissionen. Gerade deshalb sind das Einsparen von Energie und die Steigerung der Energieeffizienz so wichtig im Kampf gegen den Klimawandel.
Aus diesem Grund haben auch verschiedene Fördergeber Interesse daran Sie bei Ihren Vorhaben zur Energieeffizienzsteigerung zu unterstützen. Die passende Fördermöglichkeit zu finden ist allerdings gar nicht so leicht. Nachfolgend finden Sie deshalb eine Auswahl von Links und weitere Informationen zu den einzelnen Themen.
Überblick: Was wird gefördert?
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren, Sommerlicher Wärmeschutz)
- Heizung (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzellen, Anschluss an Wärmenetz)
- Anlagentechnik (Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Smart Home, Lastmanagement)
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrleitungsdämmung, Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörper, Wärmespeicher, Regelungstechnik)
- energetischen Fachplanung und Baubegleitung
KfW Effizienzhaus
- energetische Komplettsanierung (KfW 261, 262)
- Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)
Welche Sanierungsmaßnahme und Förderung passt zum Gebäude?
Einen schnellen Überblick über die Alternativen zur bestehenden Heizung liefert das Online-Tool Wärmekompass der Agentur für erneuerbare Energien.
Persönliche Beratung vor Ort erhalten Sie über das Erstenergieberatungsprogramm des Landkreises
Energetische Komplettsanierung – KfW Programm 261, 262
Die KfW-Bank fördert die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden mit zinsgünstigen Krediten mitsamt Tilgungszuschuss über das KfW-Programm 261. Dieser ist umso größer, je niedriger der Energiebedarf des Hauses nach der Sanierung sein wird. Die Fördermittel decken dabei auch die Kosten für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (mind. 65 % EE-Anteil). Einen Zuschuss ohne Kredit zu erhalten, ist seit 28. Juli 2022 nicht mehr möglich.
Hier geht’s zum Förderprogramm
Klimafreundlicher Neubau – KfW Programm 297, 298
Die KfW-Bank fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Darlehen.
Hier geht’s zum Förderprogramm
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen
Wenn keine energetische Komplettsanierung geplant ist, sondern lediglich einzelne Maßnahmen an der Heizung oder Gebäudehülle vorgenommen werden sollen, eignet sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA.
Hier geht’s zum Förderprogramm
Der Weg zur Förderung
BEG Einzelmaßnahmen
- Optional: Energieberatung und Kostenvoranschlag für Maßnahme einholen
- Förderantrag hier stellen, ggf. mit Unterstützung eines Energieberaters (bei Maßnahmen an der Gebäudehülle verpflichtend)
- Wichtig: erst nach Bewilligung des Antrags: Beauftragung ausführende Firma und Durchführung der Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums
- Verwendungsnachweis über Link für das Förderportal
KfW-Förderung
- Energieberatung durch Energieefzizienzexperte
- Kostenvoranschlag für Maßnahme einholen
- Antragsstellung über Bankberater (i.d.R. Hausbank)
- Wichtig: erst nach Bewilligung des Antrags: Beauftragung ausführende Firma und Durchführung der Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums
Steuererleichterung bei Verzicht auf Förderung
Seit 2020 können bis zu 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer abgesetzt werden. Das schließt die Erneuerung der Heizung ein. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller selbst im Eigenheim wohnt und bei der Investition keine Fördermittel über das Bafa oder die KfW beantragt wurden.
Weitere Förderprogramme
KfW-Kredit Erneuerbare Energien
Das KfW-Programm 270 fördert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen.
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
BAFA Umweltbonus Elektromobilität
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe einer Förderung für Elektroautos den Absatz zu erhöhen. Dafür wurde ein Umweltbonus für Elektromobilität ins Leben gerufen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 4.500 € (bis 31.12.2023) bzw. 3.000 € (ab. 01.01.2024) pro Fahrzeug. Weitere Infos dazu gibt es auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
NOW GmbH
Die NOW GmbH der Bundesregierung veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Förderaufrufe im Themenbereich Nachhaltige Mobilität. Aktuelle Förderprogramme finden Sie hier.
Nationale Klimaschutzinitiative
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt durch verschiedene Förderprogramme Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland finanziell. Die Förderprogramme unterstützen Unternehmen, Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen in der Umsetzung.
Aufgrund des großen Umfangs und des ständig ändernden Angebots an Förderungen können nicht alle Möglichkeiten aufgezeigt werden, wir bitten dafür um Verständnis. Die Liste wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und wird ggf. aktualisiert.
Eva Osterer B.Eng. M.Sc., Klimaschutzbeauftragte