• Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung

    Vorstellung

    Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

    In regelmäßigen Abständen (deren Häufigkeit durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen festgelegt wird) werden z. B. Metzgereien, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Verkaufsshops in Tankstellen, Wochenmärkte, Eisdielen, Schankwirtschaften, Gaststätten, Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter unangemeldet kontrolliert. Die Lebensmittelkontrolleure überzeugen sich dabei davon, dass die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.

    Aufgaben

    • Überwachung von Betrieben
      • Herstellerbetriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Brauereien, Eishersteller, Kosmetikhersteller, usw.
      • Dienstleister wie Gaststätten, Altenheime, Küchen und Kantinen, usw.
      • Lebensmittelgroßhandel und Einzelhandel, Drogerie, Reformhäuser, usw.
      • Wochen-, Jahr-, und Spezialmärkte, sowie festliche Veranstaltungen
      • Landwirtschaftliche Direktvermarktung
      • Lebensmittelindustrie, usw.
    • Probennahme von Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenständen
    • Prüfung und Besprechung von geplanten Bauvorhaben
    • Verfolgung und Ahndung von lebensmittelrechtlichen Verstößen
    • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
    • Beratung und Begutachtung von Eigenkontrollsystemen
    • Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
    Sekretariat Veterinäramt und gesundheitlicher Verbraucherschutz
    Sachgebiet 33 - Veterinäramt
    Dr. Tanja Degner Sachgebietsleitung
    Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
    Dr. Monika Hegemann Fachbereichsleitung

    Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

    Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
    Andreas Breit Sachbearbeiter
    Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
    Josef Schinabeck Sachbearbeiter
    Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
    Rene Schirmer Sachbearbeiter
    Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
    Martin Görg Sachbearbeiter

    Leitfaden für festliche Veranstaltungen

    Gesetzliche Bestimmungen, Begriffe und Ansprechpartner in Bezug auf die Lebensmittelhygiene für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltungen pdf | 241 KB

    Mustertabelle Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung

    Ein Beispiel einer möglichen getrennten Aufzeichnung der kennzeichnungspflichtigen allergenen Zutaten und Zusatzstoffe. Bei einer getrennten Kennzeichnung muss in der regulären Speisen- und Getränkekarte, oder an der Theke, ein Hinweis auf diese hinterlegte Aufzeichnung vorhanden sein. pdf | 145 KB

    Registrierung als Lebensmittelunternehmer

    Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. pdf | 61 KB

    Registrierung für Unternehmer im Bereich Lebensmittelbedarfsgegenstände

    Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. pdf | 145 KB