Kindertagespflege - Elternbeitrag
Mit der Inanspruchnahme einer staatlich geförderten Betreuung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege etc.), beteiligen sich die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, entsprechend der gewählten Buchungszeit, an den Beiträgen zur Kinderbetreuung. Dieser Beitrag wir nach Antragstellung auf Kindertagespflege im Bewilligungsbescheid festgesetzt und ist monatlich an das Amt für Kinder und Familie zu entrichten.
Für das erste Kind ist der volle Beitrag, für das zweite Kind die Hälfte des Beitrags (50% Ermäßigung) zu zahlen. Ab dem dritten Kind sind die Kinder beitragsfrei.
In finanziell gerechtfertigten Fällen kann der Beitrag ganz bzw. teilweise erlassen werden. Ein Antrag auf Kostenerlass kann beim Amt für Kinder und Familie gestellt werden.
Bei Fragen und Anliegen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Betreuungszeit pro Woche in Stunden | monatl. Elternbeitrag |
>1-5 Stunden | 27,50 Euro |
>5-10 Stunden | 55,00 Euro |
>10-15 Stunden | 80,00 Euro |
>15-20 Stunden | 105,00 Euro |
>20-25 Stunden | 130,00 Euro |
>25-30 Stunden | 155,00 Euro |
>30-35 Stunden | 180,00 Euro |
>35-40 Stunden | 205,00 Euro |
>40-45 Stunden | 230,00 Euro |
>45-50 Stunden | 255,00 Euro |
Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung-Grafenau
Tel: 08551 57-2103 oder -2112
E-Mail:kindertagespflege@landkreis-frg.de