• Pflegekinderwesen

Pflegekinder

Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Dabei sollen die persönlichen Bindungen und die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie berücksichtigt werden.

Das Kreisjugendamt Freyung-Grafenau sucht interessierte, offene und engagierte Menschen, die bereit sind, ein Kind oder einen Jugendlichen für eine befristete Zeit oder auf Dauer bei sich aufzunehmen und zu betreuen. Je größer die Vielfalt an Pflegeeltern, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, für jedes Kind die passende Unterbringung zu finden, wenn ein Kind vorübergehend oder dauerhaft aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht bei seiner Herkunftsfamilie leben kann.

Die Pflegeeltern stellen dann die Erziehung, Betreuung und Versorgung des Pflegekindes sicher und erhalten durch das Jugendamt kompetente Beratung, Begleitung und finanzielle Unterstützung. Wir bieten den Pflegeeltern Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote an. 

Falls Sie darüber nachdenken, ein Pflegekind aufnehmen zu wollen, wenden Sie sich an die Ansprechpartner des Jugendamts (in der Randbox). Wir beantworten in einem ersten Informationsgespräch Ihre Fragen. Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, läuft das Bewerbungsverfahren an.

Sachgebiet 24 a - Kreisjugendamt
Josefa Schwarz Sozialpädagogin