• Jugendschutz

Jugendschutz

Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Das Jugendschutzgesetz, für dessen Vollzug die Jugendämter zuständig sind, verfolgt vorrangig das Ziel, Kinder und  Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen.

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jugendschutz@landkreis-frg.de


Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Thomas Seidl Sachgebietsleiter