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Wunschkennzeichen
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Online-Fahrzeug-Abmeldung
Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.
Online-Fahrzeugzulassung
Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden – vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben.
Seit 01. Oktober 2019 erstreckt sich die Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf alle Standardverfahren der Zulassung: Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung.
Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.
Weitere Informationen des BMVI
Benutzerleitfaden für natürliche Personen
Benutzerleitfaden für juristische Personen
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Die oben genannten Services können sie hier online in Anspruch nehmen ohne persönlich in der Zulassungsstelle vorzusprechen.