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Wunschkennzeichen

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Online-Fahrzeug-Abmeldung

Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Online-Fahrzeugzulassung

Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.

Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden – vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben.

Seit 01. Oktober 2019 erstreckt sich die Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf alle Standardverfahren der Zulassung: Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung.

Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.

Weitere Informationen des BMVI

Benutzerleitfaden für natürliche Personen
Benutzerleitfaden für juristische Personen