• Monitoring und Evaluierung

Monitoring und Evaluierung

Fortlaufendes Monitoring und regelmäßige Evaluierungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie und der Arbeit der Lokalen Aktionsgruppe.

Bewertet bzw. überwacht werden soll dabei die Arbeit der LAG im Hinblick auf „Inhalte und Strategie“, „Prozess und Struktur“ sowie „Aufgaben des LAG-Managements“.

Anhand der Monitoring- und Evaluierungsergebnisse, kann die LAG überprüfen, ob mit dem eingeschlagenen Weg die gesetzten Ziele erreicht werden können oder ob es notwendig ist, Nachjustierungen vorzunehmen.

Monitoring

Zur Durchführung von Kontroll-, Evaluierungs- und Steuerungstätigkeiten ist mindestens einmal jährlich die Tagesordnung sowohl der Steuerkreissitzung aus auch der Mitgliederversammlung um den Tagesordnungspunkt „Monitoring / Umsetzungsstand“ zu erweitern. Die Überprüfung soll dabei weiterhin durch das LAG-Management anhand der beiden Monitoring-Bögen „Umsetzung der LES nach Entwicklungszielen“ und „Zielkontrolle: Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie“ erfolgen. Als Datenquelle werden vor allem die eigenen Erhebungen der LAG sowie die Informationen der Projektträger herangezogen.

Nicht bewährt hat sich der in der Förderperiode 2014 - 2022 zur Überwachung der LES-Umsetzung genutzte sog. „Aktionsplan“. Auch wenn es künftig keinen Aktionsplan mehr gibt, wird es weiterhin obligatorisch sein, die Umsetzung der LES zu überwachen und mit der LAG abzustimmen.

STEUERUNG DER LES-UMSETZUNG

Das LAG-Management ist angehalten, regelmäßig die Projektumsetzung und die Prozesse im Rahmen eines fortwährenden Monitorings zu überwachen und zu steuern. Sich daraus ergebende notwendige Änderungen werden regelmäßig (mindestens jährlich) mit den Steuerkreismitgliedern und im Rahmen der Mitgliederversammlung mit allen Mitgliedern abgestimmt. Falls nötig, ist auch eine strategische Änderung/Anpassung der LES möglich. Im Rahmen der im März 2023 beschlossenen Neufassungen der Satzung sowie der Geschäftsordnung können Befugnisse für Entscheidungen zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie von der Mitgliederversammlung an das Entscheidungsgremium (Steuerkreis) übertragen werden. Notwendige Änderungen insbesondere bei den Entwicklungs- und Handlungszielen, den Indikatoren für die Zielerreichung sowie Anpassungen des Finanzplans in Folge der Monitoring-Ergebnisse wäre somit schneller und flexibler möglich.

Evaluierung

Auch in der Förderperiode 2023 - 2027 sind Evaluierungstätigkeiten vorgesehen. Dies soll der Überprüfung der in der LES formulierten Ziele und Prozesse sowie der zur Zielerreichung notwendigen Projekte dienen. Aufgrund der verkürzten Förderperiode soll auf eine Zwischenevaluierung verzichtet werden.

Zum Abschluss der Förderperiode (voraussichtlich 2027) soll diese im Rahmen einer umfassenden Evaluierung bewertet werden. Hierzu ist unter anderem eine Auswertung der Ergebnisse der Monitoring-Aktivitäten vorgesehen. Weiterhin sollen alle am Entwicklungsprozess beteiligte Akteure (insbesondere die Mitglieder der LAG und die Projektträger) mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens befragt werden und ein Abschluss-Bilanzworkshop, zu dem alle LAG-Mitglieder, die Projektträger, Vertreter der Fachstellen sowie an der Regionalentwicklung interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden, durchgeführt werden. Ggf. kann dieser auch gemeinsam mit der LEADER-Regionalkonferenz durchgeführt werden. Die aus der umfassenden Abschlussevaluierung gewonnenen Ergebnisse fließen dann in die Lokalen Entwicklungsstrategie für die nächste Förderperiode, die dann voraussichtlich 2028 beginnt.

 

Sachgebiet 14 - Wirtschaftsförderung, Tourismus, Regionalentwicklung
Tobias Niedermeier Leader, LAG-Geschäftsführung

Projektübersicht

Stand November 2023 pdf | 219 KB

Umsetzung LES

nach Entwicklungszielen (Stand: 12/2022) pdf | 230 KB

Zielkontrolle

Umsetzung LES (Stand: 12/2022) pdf | 316 KB

Zwischenbilanz Workshop

Ergebnisse Dezember 2017 pdf | 411 KB

Projektumsetzung Handlungsziele

Stand November 2017 pdf | 392 KB