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Umtausch der Führerscheine startet 2022

Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies baldmöglichst beantragen – Erste Führerscheine bereits ab 20. Januar 2022 ungültig

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab dem Jahr 2022 in einem gestaffelten Verfahren in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Darauf weist die Führerscheinstelle am Landratsamt Freyung-Grafenau hin.

Die ersten Führerscheine werden bereits am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen sind zunächst alte „Papierführerscheine“ von Führerscheininhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958. Da aufgrund der Vielzahl an Fällen gegen Fristende hin ein Umtausch bis zum 19. Januar 2022 nicht mehr garantiert werden kann, sollte der Umtausch von den betroffenen Führerscheininhabern schnellstmöglich beantragt werden.

Der entsprechende Antrag steht auf der Homepage des Landkreises Freyung-Grafenau unter https://www.freyung-grafenau.de/antrag-fuehrerschein-umstellung.pdf zum Download bereit. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), der aktuelle Führerschein und ein Personalausweis oder Reisepass (in Kopie) beizufügen. Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch sind auf der Homepage des Landkreises zu finden (https://www.freyung-grafenau.de/ersatzausstellung-fuehrerschein). Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle zu den geltenden Geschäftszeiten unter 08551/57- 473, -228, -139 oder -169 bei Fragen zur Verfügung.


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