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Tschechische Grenzen ab Sonntag für die meisten Pendler geschlossen

starke Einschränkungen für den gesamten Grenzverkehr ab morgen

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Tschechische Republik -  gilt ab Sonntag (14.02.2021), 00:00 Uhr - zum sogenannten Virusvariantengebiet erklärt.

Das bedeutet, dass nach der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung auch Grenzgänger, die nach Deutschland zum Zwecke der Arbeit einreisen - trotz Testpflicht - eine 10-tägige Quarantäne einhalten müssen und sich frühestens nach 5 Tagen freitesten lassen können.

Nach aktuellen Information soll die gestern Abend verkündete Ausnahme für Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist und die dies mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen können, auf wenige Branchen beschränkt werden. Es ist zu erwarten, dass die Ausnahme von der Quarantänepflicht sogar nur noch für Gesundheitsberufe gilt.

Grund für die beabsichtigte, verschärfte Vorgehensweise, ist die Entscheidung der tschechischen Staatsregierung, ab kommenden Montag weitgehende Lockerungen, wie z.B. die Öffnung von Geschäften und Restaurants zuzulassen.

Branchen, die von der Quarantäneausnahme nicht betroffen sind, müssen daher damit rechnen, dass ab kommender Woche, die Mitarbeiter/-innen aus Tschechien nicht mehr zur Verfügung stehen. Ob es für die betroffenen Betriebe möglich ist, in der Kürze der verbleibenden Zeit (nur mehr am heutigen Samstag bis 00:00 Uhr) die tschechischen Mitarbeiter/-innen in Unterkünften im Landkreis Freyung-Grafenau unterzubringen, muss durch die Betriebe beurteilt und entschieden werden.

Sobald dem Landratsamt Freyung-Grafenau weitere Informationen zu den ab Sonntag geltenden Pendler-Regelungen vorliegen, werden wir auf diesem Weg zeitnah informieren.


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