Schriftgrad
A A+ A+

Kontrast

Sportförderung: Vereinspauschale bis spätestens 02. März beantragen

Zur Förderung des außerschulischen Sports lässt das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Sportverbänden und –vereinen Fördermittel zukommen.

Pro Verein werden 500 Mitgliedereinheiten für die Bewilligung benötigt. Diese Einheiten bestehen aus der Altersstruktur des Vereins sowie aus ggf. vorhandenen Übungsleiterlizenzen. Dabei werden die Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahren 10-fach gezählt, Mitglieder ab 27 Jahren 1-fach. Besonders stark werden Übungsleiterlizenzen mit jeweils 650 Mitgliedereinheiten und Zusatzlizenzen mit jeweils 325 Mitgliedereinheiten gewichtet.

Zusätzlich wird vom Verein eine aktive Jugendarbeit gefordert. So ist eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung, dass der Anteil der Mitglieder unter 27 Jahren mindestens 10% beträgt. Engagiert sich der Verein für Behinderten-, Rehabilitations- oder Seniorensport, kann diese Bedingung entfallen.

Hinsichtlich der Beantragung gibt es in diesem Jahr eine Neuerung. Das bisher genutzte Prägepapier und die Übersendung von Originalen kann durch das Formblatt „Erklärung Lizenzinhaber/in“ ersetzt werden. D.h. neu ausgestellte oder verlängerte Lizenzen müssen ab sofort nicht mehr als Original oder auf speziellem Prägepapier ausgestellt werden, um für die bayerische Vereinspauschale berücksichtigt zu werden. Der Inhaber der Lizenz kann die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ eigenständig und ohne Mitwirkung des zuständigen bayerischen Sportfachverbands bearbeiten.

Bestehen keine Zweifel an der Urheberschaft bzw. der Echtheit der eingereichten Dokumente, kann zur Antragsstellung die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ gemeinsam mit der zugehörigen Lizenz auch als Kopie akzeptiert werden. Werden mehrere Kopien derselben „Erklärung Lizenzinhaber/in“ bei verschiedenen Kreisverwaltungsbehörden eingereicht, führt dies nicht zu einer Mehrfachberücksichtigung. Auch Trainer- oder Übungsleiterlizenzen, die als Original oder auf Prägepapier vorliegen, können fortan als Kopie akzeptiert werden. Dabei darf das Original bzw. das Prägepapier jedoch nicht gleichzeitig eingereicht werden (Mehrfacheinreichung).

Um Mehrfacheinreichungen zu vermeiden werden in Zukunft EDV-basierte Kontrollen der Lizenzen durchgeführt. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Alle Vereine im Landkreis haben vom Landratsamt Freyung-Grafenau die benötigten Antragsformulare erhalten. Die Anträge müssen jährlich neu gestellt werden. Sollte ein Verein dennoch keine Unterlagen bekommen, sind diese auch auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau unter folgendem Link zum Download verfügbar: https://www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale/. Weiterhin können die Dokumente auch telefonisch unter 08551 57 – 334 oder per E-Mail an sport@landkreis-frg.de angefordert werden.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit allen Anlagen fristgerecht bis spätestens 02. März 2020 im Original beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingereicht werden. Später eintreffende Anträge finden keine Berücksichtigung mehr, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.


Zurück
Landkreis FRG Wappen © 2024 Landratsamt Freyung-Grafenau ImpressumDatenschutzElektronische Kommunikation mit dem Landratsamt |