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PCR-positiv: Extrem hohes Fallaufkommen führt zu Verzögerung bei Information

Infizierte müssen sich isolieren, aber nicht beim Gesundheitsamt melden, sie werden angerufen – Abarbeitung mit Unterstützungskräften unter anderem von der Bundeswehr

Die zur Zeit in immer neue Höhen schnellenden Infektionszahlen im Landkreis Freyung-Grafenau zeigen auch im Gesundheitsamt des Landkreises Wirkung. Aufgrund des aktuell extrem hohen Fallaufkommens im Landkreis kann eine zügige Ermittlung seitens der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes derzeit nicht mehr gewährleistet werden. Infizierte mit positivem PCR-Test werden zum Teil erst mehrere Tage nachdem sie ihr Testergebnis vom Labor erhalten haben von Seiten des Gesundheitsamtes kontaktiert. Unterstützungskräfte befinden sich teilweise schon vor Ort und werden eingearbeitet, ab nächster Woche werden auch wieder zehn Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei der Kontaktaufnahme unterstützen. „Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt arbeiten hier absolut am Anschlag. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir wieder Unterstützung bekommen. Mit der Hilfe dieser Kräfte werden wir die Abarbeitung der Fälle beschleunigen können“, bittet Landrat Sebastian Gruber um Verständnis für die Verzögerungen.

Wer ein positives Testergebnis erhält, muss sich umgehend in Isolation begeben. Bei positivem Selbsttest oder Antigen-Schnelltest muss ein PCR-Test zur Bestätigung folgen. Das positive Ergebnis der PCR-Testung wird dem Gesundheitsamt vom Labor gemeldet. Es kontaktiert von sich aus die Infizierten. Für sie gilt es auf den Anruf des Gesundheitsamtes zu warten. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage. Aus der Quarantäne werden die Infizierten erst nach einem negativen Test entlassen. Details dazu werden bei dem Anruf durch das Gesundheitsamt erläutert.

Ungeimpfte und nicht genesene enge Kontaktpersonen sollen vom positiven Getesteten direkt informiert werden, müssen sich in Quarantäne begeben und sollen sich selbstständig beim Gesundheitsamt melden. Keine Quarantänepflicht besteht für Kontaktpersonen, die entweder geimpft oder genesen (innerhalb des vom Gesetzgeber vorgesehenen Sechs-Monatsfenster) sind. Sie erhalten vom Gesundheitsamt Informationen über Testmöglichkeiten und Quarantänedauer.


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