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Neue Richtlinien zur Staatlichen Vereinspauschale 2023

Die Vereinspauschale wird den Sportvereinen und -verbänden auf Antrag und nach Prüfung auf Basis der Sportförderrichtlinien, sowie der haushaltsrechtlichen Bestimmungen ausbezahlt. Zweck dieser Förderung ist es primär, den außerschulischen Sport zu unterstützen.

Zu dieser Thematik werden bis zum Ende dieses Jahres seitens des Freistaates Bayern neue Richtlinien veröffentlicht.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau stellt diese in Verbindung mit allen wichtigen Informationen und Formularen bis Anfang Januar 2023 online zur Verfügung. Den Antrag zur Staatlichen Vereinspauschale, welcher zugleich der Antrag für die Landkreispauschale ist, kann künftig digital über das Bayernportal gestellt werden. Zum Bayernportal gelangt man dann ebenfalls über unsere Homepage unter der Rubrik Vereinspauschale.


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