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Maskenpflicht am Landratsamt bleibt

Das Landratsamt Freyung-Grafenau bittet um Verständnis, dass in allen Dienstgebäuden auch ab dem 04.04.2022 die Maskentragepflicht besteht.

Weiterhin gilt am Landratsamt Freyung-Grafenau der Notbetrieb. Es sind also nur noch absolut unaufschiebbare und dringliche Angelegenheiten mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Freyung-Grafenau bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder unter der jeweiligen dienstlichen E-Mail-Adresse zu den Dienstzeiten erreichbar.

Die KFZ-Zulassungsstelle Freyung kann auch ohne Termin aufgesucht werden, jedoch empfiehlt sich zur Vermeidung von Wartezeiten auch hier eine vorherige Terminvereinbarung.


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