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Freyung-Grafenau ist „Hotspot“

Regelungen der bayernweiten „roten Ampel“ gelten ab 08.11.2021 im Landkreis

Im Einsatzgebiet der Integrierten Leitstelle Passau (Landkreise Passau, Rottal-Inn, Freyung-Grafenau sowie Stadt Passau) sind die zur Verfügung stehenden Intensivbetten mit mehr als 80 Prozent ausgelastet. Zudem hat die 7-Tage-Inzidenz mit 504,1 im Landkreis Freyung-Grafenau den Grenzwert von 300 überschritten. Aus diesem Grund greift ab morgen, Montag, 08.11.2021, die sog. „Hotspotregelung“ und damit gelten die bayernweit im Falle des Erreichens der roten Phase der „Krankenhaus-Ampel“ vorgesehenen Regelungen für den Landkreis.

Diese Neuerungen sind im Wesentlichen:

3G am Arbeitsplatz: In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen Beschäftigte, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben, zu geschlossenen Räumen nur Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind oder an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen Testnachweis (einfacher Schnelltest) verfügen. Ausgenommen hiervon sind der Handel, der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.

3G+ (gilt seit heute aufgrund der landesweit gelben Ampelphase) wird zu 2G: Zugang zu Einrichtungen (z.B. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen), Veranstaltungen etc. in geschlossenen Räumen haben nur Besucher, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige mit Kundenkontakt in diesen Bereichen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen zwei Mal pro Woche einen negativen PCR-Test vorlegen.

Davon ausgenommen sind Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sowie Anbieter körpernaher Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind – hier gilt 3G-plus.

Davon ausgenommen sind außerdem Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin 3G.

Die bereits seit 03.11.2021 (aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Freyung-Grafenau vom 02.11.21) bestehende Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard in Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt fort. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen (auch Haushaltsmitglieder) beträgt im Landkreis weiterhin 10 Tage, dies gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich.

Der deutliche Zuwachs bei der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis von Samstag auf Sonntag ist auf einen über mehrere Tage angewachsenen Meldeverzug zurückzuführen, der wiederum dem derzeit sehr hohen Fallaufkommen und der sich daraus ergebenden sehr hohen Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt des Landkreises geschuldet ist. Voraussichtlich werden die Zahlen auch in der kommenden Woche noch einmal deutlich steigen.

Informationen zu weiteren Regelungen finden Sie unter anderem unter der folgenden Adresse https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/.


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