FRANZ-SCHUMERTL-MEDAILLE DES LANDKREISES FREYUNG-GRAFENAU IN GOLD ODER SILBER
Franz Schumertl wurde bei der Kommunalwahl im Frühjahr 1970 zum Landrat des niederbayerischen Landkreises Wolfstein gewählt. Nach dessen Auflösung zum 1. Juli 1972 im Zuge der Gebietsreform wurde er Landrat des neu gebildeten Landkreises Freyung-Grafenau. Er blieb bis 1990 im Amt.
Franz Schumertl gilt als der „Gründervater“ unseres neuen Bayerwaldlandkreises. Schumertl hatte die anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe, die beiden ursprünglich selbstständigen und selbstbewussten Landkreise Grafenau und Wolfstein zu einer Einheit zusammenzuführen. Durch seine offene und kommunikative Art gelang es ihm, für die strukturverbessernden Maßnahmen Allianzen in den Gremien zu schmieden. Franz Schumertl war bereits zur damaligen Zeit ein erfolgreicher „Netzwerker“ mit Weitblick. Besonders erfolgreich war er beispielsweise im Krankenhauswesen, im Bereich weiterführender Bildungseinrichtungen, Berufs- und Berufsfachschulen, bei Betriebsansiedlungen sowie in der Wohnungsbauförderung.
Der Landkreis Freyung-Grafenau hat am 25.07.2022 auf der Grundlage des Art. 17 Satz 1 der Landkreisordnung eine Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen für Verdienste um den Landkreis Freyung-Grafenau erlassen.
Mit dieser Satzung wurde u a. auch die Verleihung einer Franz-Schumertl-Medaille des Landkreises Freyung-Grafenau in Gold oder Silber etabliert. Das Landkreisrecht sieht, anders als dies für Gemeinden möglich ist, die Verleihung einer Ehrenbürgerwürde nicht vor. Damit ist die Franz-Schumertl-Medaille des Landkreises Freyung-Grafenau in Gold die zweithöchste und in Silber die dritthöchste Auszeichnung, die der Landkreis Freyung-Grafenau zu vergeben hat. Die höchste Auszeichnung des Landkreises Freyung-Grafenau ist der Ehrenring.
In Gold kann die Medaille an Personen verliehen werden, die sich um den Landkreis Freyung-Grafenau „herausragende Verdienste“ erworben haben, in Silber an Personen für „besondere Verdienste“.
Die Franz-Schumertl-Medaille in Gold oder Silber wird jeweils mit dem Landkreiswappen versehen und ist kein Orden oder Ehrenzeichen i. S. des Art. 118 Abs. 5 der Bayer. Verfassung. Sie wird gemeinsam mit der dazugehörigen Anstecknadel verliehen.
Die Verleihung ist widerruflich. Die Zahl der Geehrten wird nicht begrenzt.
Der Landrat und die Mitglieder des Kreistags sind zur Einreichung von Vorschlägen der Franz-Schumertl-Medaille in Gold oder Silber berechtigt. Die Vorschläge sind schriftlich und mit entsprechender Begründung beim Landratsamt Freyung-Grafenau einzureichen. Über Verleihung und Aberkennung der Franz-Schumertl-Medaille des Landkreises Freyung-Grafenau in Gold oder Silber entscheidet der Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau.
Die Franz-Schumertl-Medaille des Landkreises Freyung-Grafenau in Gold oder Silber wurde seit ihrer Einführung im Jahr 2022 bis dato einmal in Silber verliehen.