Gewässerausbau und -unterhalt
Die Gewässerunterhaltung dient der Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Sie ist grundsätzlich wasserrechtlich gestattungsfrei und obliegt dem jeweiligen Träger der Unterhaltungslast.
Ein Gewässerausbau liegt im Rahmen der Herstellung, Beseitigung und wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer vor und bedarf der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung.