• Bohrungen

Bohrungen

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind anzeige- und unter bestimmten Voraussetzungen auch gestattungspflichtig.

Hauptanwendungsfälle sind insbesondere die Errichtung von Brauchwasserbrunnen sowie die Geothermie.

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Christiane Lang Sachbearbeiterin

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Brauchwasserbrunnen pdf | 688 KB

Anzeige und Antrag

Erdaufschluss (Geothermie, Baugrunderkundung) pdf | 659 KB