Bohrungen
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind anzeige- und unter bestimmten Voraussetzungen auch gestattungspflichtig.
Hauptanwendungsfälle sind insbesondere die Errichtung von Brauchwasserbrunnen sowie die Geothermie.