Das Landratsamt übt die Fachaufsicht über die Standesämter des Landkreises aus.
Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den 11 Standesämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Freyung-Grafenau sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden diese, insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Standesamtsaufsicht unterstützt.
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B.:
- Örtliche Prüfungen der Standesämter
- Prüfung der Personenstandsregister
- Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
- Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren