• Versammlungsrecht

Wenn Sie die Absicht haben, eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchzuführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann, je nach den Umständen des Einzelfalls, mit Beschränkungen verbunden werden.

Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Franz-Xaver Stöbich Sachgebietsleiter