Das Landratsamt ist zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken und bedient sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte. Bei Übernahmen von Apotheken und Gründung von Filial- und Versandapotheken erteilt es auf Antrag die erforderlichen Betriebserlaubnisse.