Bodenrichtwertauskunft
Der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen, wird als Bodenrichtwert bezeichnet.
Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert versteht sich als Orientierungswert und ist nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstücks gleich zu setzen.
Er enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 196 BauGB kann jedermann Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bietet sowohl ein Einzelauskunft als auch eine Dauerauskunft.
Einzelauskunft
Eine Bodenrichtwertauskunft kann gebührenpflichtig schriftlich unter Angabe von Name, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift sowie Angaben zum Grundstück bestellt werden:
- per E-Mail
- per Fax
- per Brief
oder
- online über den Internetdienst BayernAtlas. Hier bietet sich die Möglichkeit das gewünschte Grundstück mit der dazugehörigen Bodenrichtwertzone in einer digitalen Karte zu suchen und eine Bodenrichtwertauskunft zu bestellen.
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Raum 310
Übersicht aller Bodenrichtwertzonen
Für Sachverständige, Banken, Steuerberatungsunternehmen oder sonstige Interessierte gibt es die Möglichkeit eine Übersicht aller Bodenrichtwertzonen im Landkreis Freyung-Grafenau zum Stichtag 01.01.2024 zu erwerben.
Anwendung:
Im BayernAtlas befinden sich sämtliche Bodenrichtwertzonen ohne Angabe der Bodenrichtwerte. Anhand der Bodenrichtwertzonennummer kann in der erworbenen Übersicht der zugehörige Bodenrichtwert ermittelt werden.
Wir weisen darauf hin, dass im BayernAtlas immer nur die aktuellen Bodenrichtwertzonen bereitgestellt werden. Derzeit sind dies die Bodenrichtwertzonen für den Stichtag 01.01.2024.
Sobald die Bodenrichtwertzonen vom Stichtag 01.01.2024 durch die Bodenrichtwertzonen vom Stichtag 01.01.2026 ersetzt werden, ist folglich ein Abgleich für den Stichtag 01.01.2024 mittels BayernAtlas nicht mehr möglich.
Die Übersicht kann gegen eine Gebühr von 250 € schriftlich unter Angabe von Name, Rechnungsanschrift und Lieferanschrift bestellt werden:
- per E-Mail
- per Fax
- per Brief
Wir weisen vorab ausdrücklich darauf hin, dass eine Weitergabe an Dritte untersagt ist. Eine Vervielfältigung sowie Weitergabe an Dritte ist ebenfalls verboten.
Renate Königseder Sekretariat und Sachbearbeitung
Andreas Dötter Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss