Landkreis Freyung-Grafenau fördert energetische Erstberatung - Klimaschutz, der sich bezahlt macht!
Die Erstberatungsgutscheine
werden an interessierte Bürger ausgegeben. Aus einer Liste der vertraglich gebundenen Energieberater können diese einen neutralen Fachmann auswählen, der vor Ort eine erste individuelle Energieberatung durchführt. Die in der Liste veröffentlichten Energieberater sind im Landkreis Freyung-Grafenau ansässig und verfügen über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Energieberatung. Sie haben mit dem Landratsamt einen Beratungsvertrag abgeschlossen.
Den Gutschein erhalten Sie unter folgendem Formular.
Das Verfahren
ist recht einfach: Den Erstberatungsgutschein im Wert von 60 € erhalten Sie im Rahmen des vorhandenen Kontingents vom Landratsamt. Er berechtigt zu einer Erstberatung zum Festpreis von 85 € durch einen gelisteten Energieberater Ihrer Wahl und muss innerhalb von sechs Monaten eingelöst werden. Der Landkreis zahlt dann den Zuschuss in Höhe von 60 €, den der Energieberater dem Landratsamt in Rechnung stellt. Ihr Eigenanteil, den Sie an den Energieberater zu zahlen haben, beläuft sich daher nur auf 25 €.
Die Erstberatung
erfolgt vor Ort in Ihrem Anwesen. In der mindestens einstündigen Beratung erfolgt
- eine Begehung des Wohngebäudes mit Ihnen
- die energetische Beurteilung der Wärme abgebenden Bauteile
- die Bewertung und Verbesserungsvorschläge zur Anlagentechnik
- das Aufzeigen von Sanierungsmöglichkeiten, deren Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten
- die Erstellung eines Beratungsprotokolls
Einige Beispiele
Dauerhaft steigende Energiepreise treiben die Heizkostenrechnungen nach oben und stellen die Hausbesitzer und Vermieter vor Probleme:
- Wie kann sinnvoll Energie eingespart werden und der Wohnkomfort erhalten werden?
- Welches Heizsystem ist für das Haus das wirtschaftlichste, wenn die Heizung erneuert werden muss?
- Wie kann die Wärmedämmung und die Energieversorgung optimiert werden?
Heizkostenrechnungen, Gebäudepläne, Kaminkehrerprotokoll oder sonstige Unterlagen sollten zum Beratungstermin bereit gehalten werden.
FAQ
Wie beantrage ich einen Gutschein für die Erstberatung? | Nutzen Sie das Onlineformular oder schreiben Sie eine kurze formlose Email an kontaktstelle-energieberatung@landkreis-frg.de in der Sie um die Ausstellung eines Gutscheins bitten. Sie müssen dabei nur Angaben zu Name und Adresse (falls abweichend zusätzlich die Anschrift des Sanierungsobjekts) machen. Gerne können Sie den Gutschein auch telefonisch anfordern. |
Brauche ich eine Energieberatung zur Beantragung einer Förderung? | Für KfW-Förderungen wird eine Energieberatung benötigt. Bei den BAFA-Förderbereichen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist ebenfalls eine Energieberatung erforderlich. Bei den Punkten Heizungstechnik, Heizungsoptimierung und Fachplanung und Baubegleitung besteht keine Energieberatungspflicht als Fördervoraussetzung. |
Mein Energieberatungsgutschein ist abgelaufen, was nun? | Ist das Gültigkeitsdatum des Gutscheins überschritten, aber die Beratung noch nicht erfolgt, können sie am Landratsamt einen neuen Gutschein anfordern. |
Bin ich an den Energieberater gebunden? | Nein, der Energieberater führt nur die Erstberatung durch. Wenn sie weitere Beratungen benötigen, dafür aber einen anderen Energieberater zu Rate ziehen möchten, ist das problemlos möglich. |
Was kosten weitere Beratungen, über die Erstberatung hinaus? | Nur die Kosten für die Erstberatung sind durch den Landkreis festgelegt. Das Honorar für weitere Beratungen ist direkt mit dem Energieberater abzustimmen. |
Können auch Energieberater, die nicht auf der Liste stehen, die Erstberatung durchführen? | Nein. Die auf der Liste aufgeführten Energieberater haben einen Vertrag mit dem Landkreis Freyung-Grafenau geschlossen, sodass ein einheitlicher Beratungsstandard garantiert ist. Nur sie führen die Erstberatungen im Landkreis durch. |
Wie lange habe ich nach der Energieberatung Zeit um einen Förderantrag einzureichen? | Die Erstberatung ist unabhängig von der Antragstellung für eine Bundes- oder Landesförderung. |
Eva Osterer B.Eng. M.Sc., Klimaschutzbeauftragte