• Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung

Vorstellung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

In regelmäßigen Abständen (deren Häufigkeit durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen festgelegt wird) werden z. B. Metzgereien, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Verkaufsshops in Tankstellen, Wochenmärkte, Eisdielen, Schankwirtschaften, Gaststätten, Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter unangemeldet kontrolliert. Die Lebensmittelkontrolleure überzeugen sich dabei davon, dass die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.

Aufgaben

  • Überwachung von Betrieben
    • Herstellerbetriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Brauereien, Eishersteller, Kosmetikhersteller, usw.
    • Dienstleister wie Gaststätten, Altenheime, Küchen und Kantinen, usw.
    • Lebensmittelgroßhandel und Einzelhandel, Drogerie, Reformhäuser, usw.
    • Wochen-, Jahr-, und Spezialmärkte, sowie festliche Veranstaltungen
    • Landwirtschaftliche Direktvermarktung
    • Lebensmittelindustrie, usw.
  • Probennahme von Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenständen
  • Prüfung und Besprechung von geplanten Bauvorhaben
  • Verfolgung und Ahndung von lebensmittelrechtlichen Verstößen
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
  • Beratung und Begutachtung von Eigenkontrollsystemen
  • Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Sekretariat Veterinäramt und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Sachgebiet 33 - Veterinäramt
Dr. Tanja Degner Sachgebietsleitung
Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
Dr. Monika Hegemann Fachbereichsleitung

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
Andreas Breit Sachbearbeiter
Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
Josef Schinabeck Sachbearbeiter
Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
Rene Schirmer Sachbearbeiter
Fachbereich 33-1 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierische Nebenprodukte
Martin Görg Sachbearbeiter

Leitfaden für festliche Veranstaltungen

Gesetzliche Bestimmungen, Begriffe und Ansprechpartner in Bezug auf die Lebensmittelhygiene für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltungen pdf | 241 KB

Mustertabelle Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung

Ein Beispiel einer möglichen getrennten Aufzeichnung der kennzeichnungspflichtigen allergenen Zutaten und Zusatzstoffe. Bei einer getrennten Kennzeichnung muss in der regulären Speisen- und Getränkekarte, oder an der Theke, ein Hinweis auf diese hinterlegte Aufzeichnung vorhanden sein. pdf | 145 KB

Registrierung als Lebensmittelunternehmer

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. pdf | 61 KB

Registrierung für Unternehmer im Bereich Lebensmittelbedarfsgegenstände

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. pdf | 145 KB