Vorstellung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
In regelmäßigen Abständen (deren Häufigkeit durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen festgelegt wird) werden z. B. Metzgereien, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Verkaufsshops in Tankstellen, Wochenmärkte, Eisdielen, Schankwirtschaften, Gaststätten, Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter unangemeldet kontrolliert. Die Lebensmittelkontrolleure überzeugen sich dabei davon, dass die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.
Aufgaben
- Überwachung von Betrieben
- Herstellerbetriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Brauereien, Eishersteller, Kosmetikhersteller, usw.
- Dienstleister wie Gaststätten, Altenheime, Küchen und Kantinen, usw.
- Lebensmittelgroßhandel und Einzelhandel, Drogerie, Reformhäuser, usw.
- Wochen-, Jahr-, und Spezialmärkte, sowie festliche Veranstaltungen
- Landwirtschaftliche Direktvermarktung
- Lebensmittelindustrie, usw.
- Probennahme von Lebensmittel, Kosmetika, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenständen
- Prüfung und Besprechung von geplanten Bauvorhaben
- Verfolgung und Ahndung von lebensmittelrechtlichen Verstößen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Beratung und Begutachtung von Eigenkontrollsystemen
- Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
Dr. Monika Hegemann Fachbereichsleitung
Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Andreas Breit Sachbearbeiter
Josef Schinabeck Sachbearbeiter
Rene Schirmer Sachbearbeiter
Martin Görg Sachbearbeiter
Leitfaden für festliche Veranstaltungen
Gesetzliche Bestimmungen, Begriffe und Ansprechpartner in Bezug auf die Lebensmittelhygiene für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltungen pdf | 241 KBMustertabelle Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung
Ein Beispiel einer möglichen getrennten Aufzeichnung der kennzeichnungspflichtigen allergenen Zutaten und Zusatzstoffe. Bei einer getrennten Kennzeichnung muss in der regulären Speisen- und Getränkekarte, oder an der Theke, ein Hinweis auf diese hinterlegte Aufzeichnung vorhanden sein. pdf | 145 KBRegistrierung als Lebensmittelunternehmer
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. pdf | 61 KBRegistrierung für Unternehmer im Bereich Lebensmittelbedarfsgegenstände
Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. pdf | 145 KBMeldepflicht
Online-Registrierung als Lebensmittelunternehmer
Informationen zur Registrierungspflicht für Lebensmittelunternehmer
Lebensmittelhygiene
Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene
Infektionsschutz
Merkblätter über Hygieneregeln
Leitfaden für Vereinsfeiern
Kennzeichnung
Fragen und Antworten zur Kennzeichnung
Lebensmittel-Kennzeichnung
Merkblatt für Selbstvermarkter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen
Kennzeichnung von Fleischerzeugnissen und Wurstwaren für Direktvermarkter und Metzgereien
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformationssystem Bayern (VIS)
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Portal Lebensmittelsicherheit: Warnung und Information der Öffentlichkeit
Wichtige Rechtsvorschriften für die Direktvermarktung