Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Es unterteilt sich in:
- Mietzuschuss für Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner
- Lastenzuschuss für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.
Antrag
Der Antrag wird beim Landratsamt gestellt. Bei Erstanträgen bzw. nach Umzug ist stets der Mietvertrag beizulegen. Das Einkommen von Arbeitnehmern wird mit dem Formblatt Verdienstbescheinigung nachgewiesen, welches vom jeweiligen Arbeitgeber auszufüllen ist. Zusätzlich wird die letzte Lohnabrechnung benötigt.
Rentner legen die letzte Rentenanpassungsmitteilung vor, Arbeitslose den letzten Arbeitslosengeldbescheid, Selbständige den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (und ggf. die GuV-Rechnung). Sonstige Einnahmen müssen auch nachgewiesen werden, wie z. B. Unterhalt, Einnahmen aus geringfügiger Tätigkeit, Zinseinnahmen, etc.
Ausnahmen
Empfänger von
- Grundsicherung nach dem SGB II,
- Grundsicherung nach dem SGB XII und
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
bei denen Unterkunftskosten in der Leistungsberechnung berücksichtigt wurden, sind grundsätzlich vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Martin Seibold SachbearbeiterWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Mp-Q, BETREUUNGSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Schi-St
Verena Lichtenauer SachbearbeiterinWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe R-Si; BILDUNG UND TEILHABE A-Z