• Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht

Wer körperlich, geistig und seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe.

Das Landratsamt berät über mögliche Ansprüche und ist bei der Antragstellung (insbesondere zur Feststellung der Schwerbehinderung) behilflich.

Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Niklas Schuster SachbearbeiterZuständigkeit Buchstabe Me-Sche