Schwerbehindertenrecht
Inklusion, d. h. die Möglichkeit, als Mensch mit Behinderung alle Bereiche des Alltags und das Zusammenleben mit anderen selbst zu gestalten, beginnt auch mit der Anerkennung einer Behinderung im rechtlichen Sinn. Durch einen Schwerbehindertenantrag können Sie die Feststellung eines Grades der Behinderung sowie von Merkzeichen beantragen. Diese Feststellung bewirkt zwar nicht unmittelbar die Gewährung von Leistungen; sie ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen und Nachteilsausgleiche in vielen anderen Lebensbereichen (z. B. Arbeitsverhältnis, Steuern, Straßenverkehr).
Zuständig für die Antragstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Regionalstelle Niederbayern in Landshut - Anschrift: Friedhofstraße 7, 84028 Landshut; Telefon: 0871 829-111; E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de)
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche auf der Internetseite des Zentrum Bayern Familie und Soziales: https://www.zbfs.bayern.de/
Eine Terminvereinbarung mit dem ZBFS ist hier unkompliziert möglich: https://www.egov.bayern.de/Terminreservierung/
Der Antrag auf Feststellung einer Behinderung ist auch als Online-Dienst verfügbar. Hier werden Sie individuell durch das Programm geführt, weil für Sie nicht zutreffende Fragen automatisch entfallen. Sie können dort auch Unterlagen hochladen (z. B. Ihnen vorliegende Befundberichte). Und wenn Sie die Einwilligungserklärung am Ende des Onlineantrags ausdrucken, unterschreiben und hochladen, können Sie den Antrag rein elektronisch stellen.
Hier online Antrag stellen: https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales prüft Ihre gesundheitlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Dazu wird Ihre Mitwirkung benötigt, aber auch die Hilfe Ihres Hausarztes sowie oft auch von Fachärzten, Krankenhäusern und Reha-Kliniken usw., ohne die eine Feststellung nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie Folgendes, um Ihr Schwerbehindertenverfahren ggf. unterstützen und beschleunigen zu können:
Suchen Sie schon vor der Antragstellung Ihre Ärzte auf und teilen Sie ihnen mit, dass Sie diesen Antrag stellen wollen. Beschaffen Sie medizinische Unterlagen (Befund-, Krankenhaus- und Reha-Berichte) – wenn möglich – gleich selbst und senden Sie diese mit ein. Kopierkosten des Hausarztes kann die ZBFS erstatten. Die Anforderung notwendiger Unterlagen von Amts wegen dauert meist mehrere Wochen.
Der rechts genannte Ansprechpartner des Landratsamt Freyung-Grafenau kann Sie dazu beraten und bei der Antragstellung unterstützen.
Niklas Schuster SachbearbeiterBETREUUNGSSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Me-Sche