Bildung und Teilhabe
Die sogenannten Bedarfe für Bildung und Teilhabe sollen dazu beitragen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien vermehrt am kulturellen, sozialen und sportlichen Leben teilhaben können.
Berechtigter Personenkreis
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, in denen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen wird. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Die Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Unterricht in künstlerischen Fächern) können nur für Kinder und Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Folgende Kosten können übernommen werden
- für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- für mehrtägige Klassenfahrten/Ausflüge
- für Schülerbeförderung, soweit diese Kosten nicht von Dritten (z. B. im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit) getragen werden
- für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung
- zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten) in Höhe von maximal 15 € pro Monat
- für Schulbedarf
Inanspruchnahme
Die meisten dieser Leistungen werden durch Direktzahlung an den jeweiligen Anbieter oder durch die Ausgabe von Gutscheinen erbracht. Anträge sollen rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Leistung eingereicht und nicht vorab bezahlt werden!
Zuständigkeit
Für Empfänger von Wohngeld (und auch sog. „Kinderwohngeld“), Kinderzuschlag, Sozialhilfe ist das Landratsamt, für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig.
Verena Lichtenauer SachbearbeiterinWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe R-Si; BILDUNG UND TEILHABE A-Z