Leistungen für Asylbewerber
Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen, erhalten im Falle der Hilfsbedürftigkeit soziale Leistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Der notwendige Bedarf der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG insbesondere an Ernährung, Unterkunft und Kleidung wird grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt. Zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsberechtigten ein Taschengeld. Außerdem erfolgt bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt eine Versorgung. In besonders gelagerten Einzelfällen können auch sonstige Leistungen gewährt werden. Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind vor dem Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG aufzubrauchen.