• Vormundschaften

Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes.

Sachgebiet 24 a - Kreisjugendamt
Johannes Fuchs SachbearbeiterZuständig für Stadt und Gemeinden: Eppenschlag, Fürsteneck, Grafenau, Grainet, Haidmühle, Innernzell, Neureichenau, Perlesreut, Philippsreut, Ringelai, Röhrnbach, Saldenburg, Spiegelau, Schöfweg, Schönberg, St. Oswald-Riedlhütte, Zenting