Unterhaltsvorschuss
Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können beim Amt für Kinder und Familie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.
Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.
Mit dem Antragsformular in der Randbox können Unterhaltsvorschussleistungen beantragt werden.
Manuel Fassbinder SachbearbeiterSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe A bis Kd), Vertretung: Frau Eichberger
Jennifer Eichberger SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Ke bis Pn), Vertretung: Herr Fassbinder
Sabrina Sagerer SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Po bis Sg), Vertretung: Frau Kellermann
Katrin Kellermann SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Sh bis Z), Vertretung: Frau Sagerer