• Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können beim Amt für Kinder und Familie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.

Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.

Mit dem Antragsformular in der Randbox können Unterhaltsvorschussleistungen beantragt werden.

Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Manuel Fassbinder SachbearbeiterSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe A bis Kd), Vertretung: Frau Eichberger
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Jennifer Eichberger SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Ke bis Pn), Vertretung: Herr Fassbinder
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Sabrina Sagerer SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Po bis Sg), Vertretung: Frau Kellermann
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Katrin Kellermann SachbearbeiterinSachbearbeitung Vollzug UVG (Buchstabe Sh bis Z), Vertretung: Frau Sagerer

Antragsformular

Unterhaltsvorschuss docx | 208 KB