Kinderbetreuung im Landkreis FRG
Familienfreundlichkeit und eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sind dem Landkreis Freyung-Grafenau ein großes Anliegen.
Basierend auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) unterscheidet man im Bereich Kinderbetreuung zwischen den unterschiedlichen institutionellen Einrichtungsformen und der Kindertagespflege.
Übernahme von Beiträgen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder eine andere Einrichtung) oder bei der Kindertagespflege kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Beitrag bzw. die Gebühr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ganz oder teilweise übernehmen, wenn den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.
Ansprechpartner für die Sachbearbeitung § 90 Abs. 3 SGB VIII (Prüfung Übernahme Teilnahmebeitrag Kita) befinden sich in der Randbox.