• Kinderbetreuung Kindertagesstätten

Kinderbetreuung im Landkreis FRG

Familienfreundlichkeit und eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sind dem Landkreis Freyung-Grafenau ein großes Anliegen.
 
Basierend auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) unterscheidet man im Bereich Kinderbetreuung zwischen den unterschiedlichen institutionellen Einrichtungsformen und der Kindertagespflege (https://www.freyung-grafenau.de/gesundheit-und-soziales/kinderbetreuung-kindertagespflege).

Was sind institutionelle Kindertageseinrichtungen?

Laut Art. 2 BayKiBiG sind dies Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder:

  • Kinderkrippen sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet,
     
  • Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet,
     
  • Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet und
     
  • Häuser für Kinder sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet.

 

 

Alle Kindertageseinrichtungen arbeiten nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP). Jede Kindertagesstätte ist aber nach dem BayKiBiG verpflichtet, darüber hinaus eine eigene pädagogische Konzeption zu erstellen, um die individuelle pädagogische Ausrichtung der Einrichtung festzuschreiben und für Andere sichtbar zu machen. Jede Konzeption wird in geeigneter Weise veröffentlicht und regelmäßig angepasst. Viele Kindergärten verfügen zudem über eine eigene Homepage, so dass sich Eltern sehr gezielt über die unterschiedlichen Betreuungsangebote informieren können. Des Weiteren verfügt jede Betreuungseinrichtung über ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept, in dem präventive Maßnahmen zum Wohle sowie zum Schutz der Kinder erarbeitet und fortgeschrieben werden.
 

Im Landkreis Freyung-Grafenau gibt es derzeit 46 Kindertageseinrichtungen  mit ca. 3300 Betreuungsplätzen, davon ca. 700 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Eine besondere pädagogische Ausrichtung bieten 8 über den Landkreis verstreute Waldkindergärten an. Aber auch einige klassische Einrichtungen haben eine angegliederte Naturgruppe. Bei Bedarf können in fast allen Einrichtungen auch integrative Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder angeboten werden. Von den 46 Kindertageseinrichtungen werden 3 als eigenständige Kinderkrippen für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren geführt. Darüber hinaus sind im Landkreis Freyung-Grafenau insgesamt 25 Krippengruppen an Kindergärten angegliedert. Außerdem werden noch 65 Krippenplätze in altersgemischten Gruppen angeboten.

Wenn Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Platz in einer Kita benötigt wird oder andere Angelegenheiten bezüglich Kindertageseinrichtungen einer Klärung bedürfen, stehen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen erhobene Elternbeiträge können unter bestimmten Voraussetzungen vom Amt für Kinder und Familie auf Antrag übernommen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.freyung-grafenau.de/gesundheit-und-soziales/kinder-und-jugend/kinderbetreuung-kostenuebernahme.

Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Cornelia Ammerl Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Alexandra Stadler Pädagogische Fachkraft
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Anna Hackl Sachbearbeiterin