Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren
Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite.
Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden.
Eva Götz SozialpädagoginJugendhilfe im Strafverfahren (nach den Nachnamen Buchstaben A – G) und Schulbegleitungen in den Gemeinden: Waldkirchen, Röhrnbach, Jandelsbrunn, Neureichenau, Haidmühle, Hinterschmiding, Grainet
Alexander Lange Erziehungswissenschaft B.A.Jugendhilfe im Strafverfahren (nach den Nachnamen Buchstaben H – Z) und Schulbegleitungen in den Gemeinden: Freyung, Ringelai, Perlesreut, Hohenau, Mauth, Philippsreut, Spiegelau, Eppenschlag, St. Oswald-Riedlhütte, Grafenau, Schönberg, Innernzell, Thurma