Familienhebamme / Familienkinderkrankenschwester
Im Rahmen der "Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen" können staatlich examinierte Hebammen und Kinderkrankenschwestern mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung eine Zusatzqualifikation zur Familienhebamme/-kinderkrankenschwester absolvieren.
Familienhebammen/-kinderkrankenschwestern begleiten Familien für einen bestimmten Zeitraum bei der Betreuung Ihres Neugeborenen bzw. Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Dabei leisten sie Unterstützung, indem sie:
- Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings geben
- unterstützend bei der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung zur Seite stehen
- Eltern helfen, den Tag mit Ihrem Kind zu strukturieren
- weiterführende Dienste vermitteln und Eltern auf Wunsch zu anknüpfenden Angeboten begleiten
- den Vater und das familiäre Umfeld in die Sorge und Betreuung des Kindes mit einbinden
In der Regel findet die Betreuung im vertrauten häuslichen Rahmen 3 bis 6 Monate statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit nach Bedarf diese zu verlängern oder zu verkürzen.
Die Koordination der Familienhebammen/-kinderkrankenschwestern sowie deren fachliche Beratung und Unterstützung erfolgt durch das Familienbüro/KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle).
Das Angebot ist kostenlos, unbürokratisch und unterliegt natürlich auch der Schweigepflicht.