• Gleichstellungsstelle

Aufgaben der Gleichstellungsstelle

Die Schwerpunkte der Gleichstellungsstelle definieren sich über das Bayerische Gleichsstellungsgesetz (BayGlG). Darin ist in Artikel 2 festgelegt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern, unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gefördert werden soll. Unsere Zuständigkeit erstreckt sich intern auf das Landratsamt Freyung-Grafenau, sowie auch extern auf die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Freyung-Grafenau.

Wir haben den Auftrag für Gleichstellung zu sorgen, dass alle Menschen unabhängig ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität die gleichen Chancen haben. Wir wirken darauf ein, dass die Gleichberechtigung aller Geschlechter in allen Bereichen mitbedacht wird.

Was uns wichtig ist:

-       Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Geschlechter

-       Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien

-       Erhöhung der Anteile von Frauen in Bereichen, in denen sie immer noch unterrepräsentiert sind

-       Planung von Aktionstagen und Veranstaltungen

-       Netzwerken (nur so funktioniert gute Gleichstellungsarbeit)

-       ein offenes Ohr, für alle, die Unterstützung bei Diskriminierung oder Gleichstellung der
        Geschlechter brauchen

-       Sensibilisierung auf Genderkompetenzen

-       Geschlechtergerechte Sprache

Gleichstellungsstelle
Sachgebiet 10 - Haupt- und Personalverwaltung
Tanja Müller SachbearbeiterinGleichstellungsbeauftragte