Tuberkulose
Die Tuberkulose zählt weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit rund 9,6 Millionen Menschen im Jahr 2014 an Tuberkulose neu erkrankt. Obwohl sie gut zu behandeln ist, fordert die Tuberkulose immer wieder Todesopfer.
Der Erreger ist das Tuberkulosebakterium, das vom Erkrankten beim Husten, Niesen, Sprechen und Singen in Form von kleinsten Tröpfchen an die Umwelt abgegeben werden kann.
Wichtig ist: Nicht jeder Infizierte ist erkrankt. Nur rund fünf bis zehn Prozent aller Infizierten erkranken im Laufe ihres Lebens an einer Tuberkulose.
Unsere Leistungen
- Überwachung / Begleitung von Tuberkuloseerkrankten
- Ermittlung von Kontaktpersonen der Erkrankten
- Untersuchung (Röntgen, Hauttestung, Bluttestung) von Kontaktpersonen zum Ausschluss oder Nachweis einer Infektion
Hinweis: Tuberkulosetests für Auslandsaufenthalte (z.B. von Studenten) gehören nicht zu unseren gesetzlich geregelten Aufgaben und werden nicht von uns durchgeführt. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Rechtliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Details zur Tuberkulose
Übertragung
Menschen, die sich in der näheren Umgebung eines an offener Lungentuberkulose Erkrankten aufhalten, können die bakterienhaltigen Tröpfchen einatmen und so infiziert werden.
Die Wahrscheinlichkeit der Infektion einer Kontaktperson ist abhängig von:
- der Menge der Erreger, die durch den Erkrankten ausgeschieden werden
- der Intensität, Dauer, Häufigkeit des Kontaktes zum Erkrankten
- der Aggressivität des Erregers
- der Empfänglichkeit/Abwehrlage der Kontaktperson
Symptome und Verlauf
In den meisten Fällen erkrankt die Lunge. Prinzipiell kann das Tuberkulosebakterium jedoch von der Lunge über die Blutbahn jedes andere Organ erreichen und dort zur Erkrankung führen, beispielsweise in Lymphknoten, Knochen, Nieren und ableitende Harnwege, Gehirn, Gehirnhaut u.a.
Gerade im Anfangsstadium der Erkrankung kann man völlig beschwerdefrei sein oder nur uncharakteristische Krankheitszeichen wie Frösteln, Mattigkeit, Appetitmangel, Gewichtsabnahme, Fieber, Nachtschweiß bemerken. Erst später kommen dann wegweisendere Symptome wie trockener Husten oder Husten mit Auswurf hinzu. Deshalb werden die Kontaktpersonen auch untersucht, wenn sie sich gesund fühlen.
Meldepflicht
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung. Patientinnen und Patienten mit einer Neuerkrankung werden dem Sachgebiet 70/71 des Gesundheitsamtes Freyung von Krankenhäusern, Praxen und Laboratorien angegeben. Ein Team aus Ärzten und Fachkräften der Sozialmedizin kümmert sich um die medizinische und soziale Beratung, beantwortet Fragen und führt medizinische Untersuchungen durch. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Das Team begleitet Patientinnen und Patienten auch während der Behandlungsphase.
Umgebungsuntersuchung
Zu den Aufgaben des Sachgebiets Tuberkulose gehört es weiterhin, auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Kontaktpersonen (Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner aber auch Arbeitskollegen und -kolleginnen) von Neuerkrankten zu ermitteln und einer Untersuchung zuzuführen. Sinn dieser Umgebungsuntersuchung ist es, zum einen die mögliche Infektionsquelle zu finden und zum anderen die Ausbreitung der Erkrankung in der Kontaktpersonengruppe zu erkennen bzw. zu verhindern. Wie viele Personen, wie häufig und in welchen zeitlichen Abständen im Einzelnen untersucht werden müssen, ergibt sich aus der Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) des Erkrankten, der Kontaktenge und -häufigkeit und hängt auch von der Empfänglichkeit der Kontaktperson für Infektionskrankheiten ab (zum Beispiel durch eine Krankheit oder eine medikamentöse Dauertherapie, die die Abwehr schwächt).
Auch Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem verdächtigen Lungenbefund werden einer weiteren Diagnostik und falls nötig einer Therapie zugeführt.
In der Regel werden die Kontaktpersonen mit Hilfe des Erkrankten ermittelt und zur sogenannten Umgebungsuntersuchung aufgefordert.
Welche Untersuchungsmöglichkeiten gibt es
- IGRA-Test (z.B. Quantiferon-Bluttest) mit dem eine Tuberkulose-Infektion nachgewiesen werden kann
- THT (Tuberkulosehauttest), findet vor allem bei Kleinkindern Anwendung
- Röntgenuntersuchung der Lunge, mit der eine Erkrankung an Lungentuberkulose festgestellt werden kann
- In Einzelfällen, d. h. bei entsprechenden Beschwerden oder Krankheitsverdacht, die Untersuchung des Auswurfs auf Tuberkuloseerreger.
Die Untersuchungen im Gesundheitsamt sind kostenfrei. Das Beratungs- und Untersuchungsangebot richtet sich an folgende Personen:
- an Tuberkulose Erkrankte, bzw. durch die Erkrankung Gefährdete
- Öffentliche und private Einrichtungen
Fachbereich 34-1 - Infektionsschutz, Hygiene, Gutachten
Dr. med. Sonja Kandlbinder Sachgebietsleitung SG 34 und Fachbereichsleitung FB 34-1, Ärztin
Maria Weilermann Fachkraft der Sozialmedizin