Wohngeld
Seit 01. Januar 2023 gibt es das Wohngeld-Plus-Gesetz, welches Familien mit niedrigem Einkommen unterstützt, die gestiegenen Wohn- und Energiekosten zu finanzieren. Mehr Familien (ca. + 40%) haben nun Anspruch und können einen Antrag stellen. Sie können vor Antragstellung mit dem Wohngeldrechner Ihren Anspruch prüfen.
Wohngeld kommt nicht nur für Mieter in Frage; auch Haus- oder Wohnungseigentümer haben möglicherweise Anspruch.
Mehr Informationen dazu finden Sie im Flyer Wohngeld.
Kinderzuschlag
Sie können vor Antragstellung mit dem KiZ-Lotsen Ihren Anspruch prüfen. https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start?pk_vid=ad1dff36396808f71686565221aa5a25
Mehr Informationen dazu finden Sie im Flyer Kinderzuschlag.
Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag haben auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
Ein zeitgleicher Bezug von Bürgergeld und Wohngeld&Kinderzuschlag ist in der Regel nicht möglich.
Kindergeld
Deutsches Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden. Dies betrifft:
- im Ausland (EU, EWR, Schweiz) wohnende deutsche Staatsangehörige, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
- ausländische Staatsangehörige der EU, EWR, Schweiz, wenn sie in Deutschlang wohnen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Antragsvordrucke, Anlagen und Merkblätter stehen in zahlreichen Sprachen auf der Website der Familienkasse zur Verfügung. Auf www.familienkasse.de finden Sie Informationen zu diesen speziellen Ansprüchen.
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, um Aufwendungen für Unterhalt und Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Wenn sie aber die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind verletzen, kann die Auszahlung unter bestimmten Umständen direkt an das Kind erfolgen.