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Internationaler Führerschein

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele Länder, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen internationalen Führerschein. Diesen können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen vor Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.

Sollte erst ein Umtausch erforderlich sein, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Tagen rechnen. Sind Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins, können Sie den Internationalen Führerschein gleich mitnehmen.

Wichtig

Die Beantragung bzw. Aushändigung kann über eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern eine entsprechende Vollmacht (siehe Randbox) vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 "biometrisches" Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  • Karteikartenabschrift der Behörde die den Führerschein ausgestellt hat (wenn nicht im Landkreis Freyung-Grafenau erteilt)

Wichtig

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, ist es erforderlich Ihren "alten" Führereschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Die Kosten für den Umtausch von 25,30 EUR fallen dann zusätzlich an.

Welche Kosten entstehen

15,00 EUR

Bemerkungen

Sollte Ihr EU-Kartenführerschein beim Landratsamt Freyung-Grafenau nicht registriert sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihre Fahrerlaubnisdaten zuletzt bearbeitet hat. Dies ist in der Regel die Ausstellungsbehörde oder die Fahrerlaubnisbehörde Ihres letzten Wohnortes.

Wichtig

Der Internationale Führerschein kann erst ausgestellt werden, wenn der EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt. Der Führerschein wird in der Bundesdruckerei gefertigt. Es ist daher darauf zu achten, dass Sie frühzeitig vor Reisebeginn Antrag stellen, damit der Internationale Führerschein rechtzeitig ausgestellt werden kann.

Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Lena Eller Sachbearbeiterin
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Eveline Geißinger Sachbearbeiterin
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Margit Grünzinger Sachbearbeiterin
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Judith Lehner Sachbearbeiterin
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Karin Saibold Sachbearbeiterin