Fahrerlaubnis Fahrlehrer und Fahrschulen
Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt die Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis. Vorausgesetzt Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau angemeldet.
Fahrlehrerlaubnis Beantragung
- Hauptwohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau.
- Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besteht.
- Ein ausreichender Vorbesitz besteht. Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen Sie die Fahrerlaubnisklasse B für mindestens 3 Jahre und sofern zusätzlich eine Fahrerlaubnisklasse zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen.
- Eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 8 Monaten besteht.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen:
- Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)zu erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Nachweis über gesundheitliche Eignung:
- Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl zu erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
Antrag
Antrag auf Erteilung Fahrlehrerlaubnis
Folgende Unterlagen sind vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
- Antrag
- Führerschein (ggf. in Kopie) Sie müssen im Besitz des neuen Kartenführerscheines mit den Fahrerlaubnisklassen sein, für die die Fahrlehrerlaubnis beantragt wird
- Lebenslauf
- Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung oder der gleichwertigen Vorbildung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - Das behördliche erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
- Nachweis über gesundheitliche Eignung
- Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über Dauer der Ausbildung
Gebühren
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 40,90 EUR
(jeweils 40,90 EUR für die Erteilung und Ausfertigung des Anwärter- und des Fahrlehrerschein)
Fahrschulen - Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis
Voraussetzung
- Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
- Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis-/Zweigstellenerlaubnis beantragt wird, besteht.
- Mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/Fahrlehrerin ist nachzuweisen.
- Die Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist darzulegen.
- Bewerber/Bewerberinnen müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen.
Antrag
- Formloser Antrag
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit
- Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis.
- Antrag
- Fahrlehrerschein
- Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
- Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt
Gebühren
- Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Hauptstelle -: 102,00 EUR
- Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Zweigstelle -: 84,40 EUR
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen,
Fahrerlaubnisrecht,
KFZ-Zulassung
Beate Rolli-Kordick Sachbearbeiterin
Beate Rolli-Kordick Sachbearbeiterin