• Fahrerlaubnis Fahrlehrer und Fahrschulen

Fahrerlaubnis Fahrlehrer und Fahrschulen

Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt die Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis. Vorausgesetzt Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau angemeldet.

Fahrlehrerlaubnis Beantragung

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau.
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besteht.
  • Ein ausreichender Vorbesitz besteht. Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen Sie die Fahrerlaubnisklasse B für mindestens 3 Jahre und sofern zusätzlich eine Fahrerlaubnisklasse zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen.
  • Eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 8 Monaten besteht.
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen:
    • Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines   Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)zu    erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der          Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung:
    • Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl zu erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Antrag

Antrag auf Erteilung Fahrlehrerlaubnis

Folgende Unterlagen sind vorzulegen

  • Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
  • Antrag
  • Führerschein (ggf. in Kopie) Sie müssen im Besitz des neuen Kartenführerscheines mit den Fahrerlaubnisklassen sein, für die die Fahrlehrerlaubnis beantragt wird
  • Lebenslauf
  • Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung oder der gleichwertigen Vorbildung
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - Das behördliche erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über Dauer der Ausbildung

Gebühren

  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 40,90 EUR
    (jeweils 40,90 EUR für die Erteilung und Ausfertigung des Anwärter- und des Fahrlehrerschein)

Fahrschulen - Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis

Voraussetzung

  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
  • Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis-/Zweigstellenerlaubnis beantragt wird, besteht.
  • Mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/Fahrlehrerin ist nachzuweisen.
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist darzulegen.
  • Bewerber/Bewerberinnen müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen.

Antrag

  • Formloser Antrag

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis.
  • Antrag
  • Fahrlehrerschein
  • Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Führungszeugnis
    Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt

Gebühren

  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Hauptstelle -: 102,00 EUR
  • Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Zweigstelle -: 84,40 EUR
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Beate Rolli-Kordick Sachbearbeiterin