• Fahrerlaubnis Fahrlehrer und Fahrschulen

    Fahrerlaubnis Fahrlehrer und Fahrschulen

    Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt die Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis. Vorausgesetzt Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau angemeldet.

    Fahrlehrerlaubnis Beantragung

    • Hauptwohnsitz im Landkreis Freyung-Grafenau.
    • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
    • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besteht.
    • Ein ausreichender Vorbesitz besteht. Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen Sie die Fahrerlaubnisklasse B für mindestens 3 Jahre und sofern zusätzlich eine Fahrerlaubnisklasse zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen.
    • Eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 8 Monaten besteht.
    • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen:
      • Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines   Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)zu    erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der          Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    • Nachweis über gesundheitliche Eignung:
      • Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl zu erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

    Antrag

    Antrag auf Erteilung Fahrlehrerlaubnis

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen

    • Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
    • Antrag
    • Führerschein (ggf. in Kopie) Sie müssen im Besitz des neuen Kartenführerscheines mit den Fahrerlaubnisklassen sein, für die die Fahrlehrerlaubnis beantragt wird
    • Lebenslauf
    • Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung oder der gleichwertigen Vorbildung
    • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG - Das behördliche erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -
    • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
    • Nachweis über gesundheitliche Eignung
    • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über Dauer der Ausbildung

    Gebühren

    • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 40,90 EUR
      (jeweils 40,90 EUR für die Erteilung und Ausfertigung des Anwärter- und des Fahrlehrerschein)

    Fahrschulen - Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis

    Voraussetzung

    • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
    • Der Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, für die die Fahrschulerlaubnis-/Zweigstellenerlaubnis beantragt wird, besteht.
    • Mindestens eine 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/Fahrlehrerin ist nachzuweisen.
    • Die Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft ist darzulegen.
    • Bewerber/Bewerberinnen müssen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die nötigen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge verfügen.

    Antrag

    • Formloser Antrag

    Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

    • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis.
    • Antrag
    • Fahrlehrerschein
    • Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
    • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes
    • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
    • Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
    • Führungszeugnis
      Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt

    Gebühren

    • Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Hauptstelle -: 102,00 EUR
    • Erteilung der Fahrschulerlaubnis – Zweigstelle -: 84,40 EUR
    Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
    Beate Rolli-Kordick Sachbearbeiterin