Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters angenommen bzw. gestellt werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Mindestaltergrenzen gemäß § 10 FeV:
- 24 Jahre Klasse A direkt, D, DE
- 21 Jahre Klasse C, CE, D1, D1E
- 18 Jahre Klasse A2 , B, BE, C1, C1E
- 16 Jahre Klasse A1, AM, L, T
Zu beachten
Die ärztlichen Bescheinigungen und die Fahreignungsgutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. Die ärztliche Bescheinigung kann bei einem Arzt nach Wahl erfolgen. Die Sehtestbescheinigung (Optiker) oder das augenfachärztliche Gutachten (Facharzt) oder Zeugnisse dürfen bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein. Probezeit: Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird mit einer 2-jährigen Probezeit versehen. Lediglich die Klassen L, AM und T werden ohne Probezeit erteilt.
Wichtig
Die Aushändigung eines Führerscheins kann über eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann.
Informationen zu den einzelnen Antragsverfahren
Vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Ausnahme Mindestalter)
Vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse T (Ausnahme Mindestalter)
Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM,T
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1, D1E