EU-Führerschein - Verlustantrag
Voraussetzung für diese Dienstleistung
- ein existierender grauer oder rosa Führerschein wurden verloren
- ein existierender EU-Führerschein wurde verloren
Für die Bearbeitung werden benötigt
- Antrag wegen Verlust des bisherigen Führerscheines
- Verlustanzeige (ausgestellt von einer Polizeidienststelle)
- Biometrisches Passfoto
- persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf einem Unterschriftenkontrollblatt
- Kopie des Personalausweis bzw. Passes (jeweils Vorder- und Rückseite)
- ggf. Eidesstattliche Versicherung
Wenn beim Verlustantrag gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr) beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Attest (auf Vordruck "Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung") des Hausarztes oder eines anderen Arztes
Gebühr
- bei Ersatz oder Verlust des Führerscheins 29,30 Euro
- bei gleichzeitiger Verlängerung der alten Fahrzeugklasse erhöht sich die Gebühr auf 38,80 Euro
- Eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro
Abholung des EU-Führerscheins
- Der Verlustantrag kann bei Ihrer Wohnortgemeinde eingereicht werden.
- Die Abholung kann über eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern die Eidesstattliche Versicherung bereits abgeleistet wurde, eine entsprechende Vollmacht (siehe Randbox) vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann.
EU-Führerschein - Umtausch
Voraussetzung für diese Dienstleistung
- Sie möchten Ihren alten grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-Führerschein eintauschen.
Für die Bearbeitung werden benötigt
- Antrag
- Biometrisches Passfoto
- persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf einem Unterschriftenkontrollblatt
- Kopie Ihres Führerscheines (auch wenn er vom Landratsamt Freyung-Grafenau ausgestellt wurde)
- Kopie des Personalausweis bzw. Passes (jeweils Vorder- und Rückseite)
- Karteikartenabschrift, wenn Führerschein nicht vom Landratsamt Freyung-Grafenau ausgestellt wurde (wird vom Landratsamt angefordert)
Wenn gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr) beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Attest (auf Vordruck "Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung") des Hausarztes oder eines anderen Arztes
In diesem Fall wird vom Landratsamt außerdem eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt durchgeführt.
Gebühr
- Umtausch: 25,30 Euro
- bei gleichzeitiger Verlängerung der alten Fahrzeugklasse erhöht sich die Gebühr auf 38,80 Euro
Umtauschregelung für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
Zum 01.01.1999 wurde die Fahrerlaubnisklasse „T“ eingeführt. Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt vor dem 01.01.1999) und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, kann beim Umtausch des Führerscheins die Klasse T miterteilt werden.
Die Klasse T muss dafür jedoch bei der Umstellung ausdrücklich beantragt werden. Zudem muss dem Antrag ein Nachweis beigefügt werden, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Bei Fahrerlaubnisinhabern, die bei der Umstellung ihrer alten Klasse 3 in die neuen EU-Fahrerlaubnisklassen die Erteilung der Klasse T nicht beantragt haben bzw. die Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse T damals nicht vorlagen, ist eine nachträgliche Erteilung leider nicht möglich.
Abholung des EU-Führerscheins
- Der Antrag kann bei Ihrer Wohnortgemeinde eingereicht werden.
- Sobald der Scheckkartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, werden Sie umgehend schriftlich darüber informiert.
- Die Abholung kann über eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern eine entsprechende Vollmacht (siehe Randbox) vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann.
- Ihr alter Führerschein kann Ihnen wieder ausgehändigt werden, nachdem er ungültig gemacht wurde.