Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Freyung-Grafenau ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) und die barrierefreie Informationstechnik (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.freyung-grafenau.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.08.2024 anhand einer Selbstbewertung mit Hilfe externer Unterstützung erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Landratsamt Freyung-Grafenau ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Website ist derzeit teilweise mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BayBITV vereinbar. Sie erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen. Sie wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen der BayBITV angepasst.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf einigen Unterseiten finden sich derzeit noch Tabellen, die nur schwer mit Hilfsmitteln auslesbar sind, hier arbeiten wir an barrierefreien Lösungen.
Umgesetzte Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur Website
Die Seite bietet eine mögliche Schriftgrad-Änderung in zwei zusätzlichen Stufen sowie eine Möglichkeit der Anpassung des Kontrastverhältnisses und ein Umschalten auf eine schwarz-weiß-Ansicht.
Für eine einfache Tastaturbedienung über die Tabulator-Taste wird der aktive Menüpunkt stets hervorgehoben.
Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf der Seite funktionieren unabhängig von Skript- oder Cookieblockern.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur Website
Als weitergehende Maßnahme in Sachen leichte Sprache ist die Präsentation zentraler Aussagen in ‚leichter Sprache‘ geplant.
Formulare werden nach und nach von PDF auf online zugängliche, barrierefreie Angebote umgestellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.freyung-grafenau.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landratsamt Freyung-Grafenau
Pressestelle
Grafenauer Straße 44
94078 Freyung
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter pressestelle@landkreis-frg.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter pressestelle@landkreis-frg.de einholen.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html